Zusammensetzung
Die Kommission für künstlerische Tätigkeiten besteht aus zwei Sektionen: einer niederländischsprachigen und einer französischsprachigen Sektion.
Neben dem zweisprachigen Vorsitzenden besteht jede Sektion aus:
- 9 von den Künstlerfachverbänden vorgeschlagene Fachleuten für künstlerische Tätigkeiten
- 1 Vertreter des Landesamtes für Soziale Sicherheit
- 1 Vertreter des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige
- 1 Vertreter des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung
- 3 Gewerkschaftsvertretern
- 3 Vertretern der Arbeitgeber- und Selbstständigenorganisationen
- 1 Gemeinschaftsvertreter der betreffenden Sprache (fakultativ)