Zusammensetzung

Die Kommission für künstlerische Tätigkeiten besteht aus zwei Sektionen: einer niederländischsprachigen und einer französischsprachigen Sektion.

Neben dem zweisprachigen Vorsitzenden besteht jede Sektion aus:

  • 9 von den Künstlerfachverbänden vorgeschlagene Fachleuten für künstlerische Tätigkeiten
  • 1 Vertreter des Landesamtes für Soziale Sicherheit
  • 1 Vertreter des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige
  • 1 Vertreter des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung
  • 3 Gewerkschaftsvertretern
  • 3 Vertretern der Arbeitgeber- und Selbstständigenorganisationen
  • 1 Gemeinschaftsvertreter der betreffenden Sprache (fakultativ)